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   FG Münster, 12.01.2023 - 14 K 763/21 Kg   

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https://dejure.org/2023,2209
FG Münster, 12.01.2023 - 14 K 763/21 Kg (https://dejure.org/2023,2209)
FG Münster, Entscheidung vom 12.01.2023 - 14 K 763/21 Kg (https://dejure.org/2023,2209)
FG Münster, Entscheidung vom 12. Januar 2023 - 14 K 763/21 Kg (https://dejure.org/2023,2209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kindergeld - Sind bei der Prüfung, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, Unterhaltsleistungen an den Ehegatten und die eigenen Kinder des Kindes zu berücksichtigen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 1
    Anspruch auf Kindergeld für Kind mit Schwerbehinderung, die vor Vollendung des 25. Lebensjahr eingetreten ist

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld - Kein Kindergeldanspruch für ein schwerbehindertes Kind mit ausreichenden eigenen Einkünften

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.10.2021 - III R 19/19

    Kindergeld; Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2023 - 14 K 763/21
    Ist das Kind hingegen trotz seiner Behinderung in der Lage, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, kommt der Behinderung keine Bedeutung zu (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2021, III R 19/19, BFHE 275, 44, BStBl II 2022, 469 m.w.N.).

    Ein behindertes Kind bleibt bei einem nicht monatlich anfallenden notwendigen behinderungsbedingten Mehrbedarf zum Selbstunterhalt imstande, wenn es bei einer vorausschauenden Bedarfsplanung diesen Mehrbedarf bei seiner Aufteilung auf einen angemessenen vorangegangenen Zeitraum unter Zugrundelegung einer monatlichen Durchschnittsbelastung auffangen kann (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2021, III R 19/19, BFHE 275, 44, BStBl II 2022, 469 m.w.N.).

    Erbringt er keinen Einzelnachweis, kann der maßgebliche Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 1 bis 3 EStG) als Anhalt für den betreffenden Mehrbedarf dienen (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2021, III R 19/19, BFHE 275, 44, BStBl II 2022, 469 m.w.N.).

    Bezüge sind alle Zuflüsse in Geld oder Naturalleistungen, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkünfteermittlung erfasst werden (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2021, III R 19/19, BFHE 275, 44, BStBl II 2022, 469 m.w.N.).

    Es ist also nicht hypothetisch zu fragen, wie sich die Selbstunterhaltsfähigkeit dargestellt hätte, wenn der Sozialleistungsträger keine Leistungen erbracht hätte (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2021, III R 19/19, BFHE 275, 44, BStBl II 2022, 469 m.w.N.).

    Die Einkünfte sind um den (anteiligen) Werbungskostenpauschbetrag gemäß § 9a EStG, die Bezüge um eine monatliche Kostenpauschale von 15 EUR zu kürzen (vgl. BFH, Urteil vom 27.10.2021, III R 19/19, BFHE 275, 44, BStBl II 2022, 469 m.w.N.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2021 - 3 K 126/20

    Kindergeld für volljähriges behindertes Kind - Einzusetzende finanzielle Mittel

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2023 - 14 K 763/21
    Auch bei behinderten Kindern dürfen die Unterhaltsleistungen des Kindes an seine eigenen Kinder nicht doppelt berücksichtigt werden und sind die Eltern nicht verpflichtet, den bedürftigen Ehepartner ihres Kindes zu unterstützen (so im Ergebnis auch Tz. A.19.5 Satz 3 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.01.2021, 3 K 126/20, juris, dort zu Unterhaltsleistungen an eigene Kinder).
  • BFH, 13.04.2016 - III R 28/15

    Kindergeld: Keine Berücksichtigung einer Schmerzensgeldrente bei den finanziellen

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2023 - 14 K 763/21
    Der gesamte Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich aus dem -betragsmäßig an den Grundfreibetrag i.S. des § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG anknüpfenden - Grundbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen (vgl. BFH, Urteil vom 13.04.2016, III R 28/15, BFHE 253, 249, BStBl II 2016, 648 m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2012 - III R 73/09

    Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Prüfung der

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2023 - 14 K 763/21
    Der BFH hat bereits zu dem nach früherer Rechtslage für nichtbehinderte Kinder geltenden Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. entschieden, dass Unterhaltsleistungen des Kindes für den Ehegatten und eigene Kinder nicht einkünfte- und bezügemindernd zu berücksichtigen sind (vgl. BFH, Urteil vom 07.04.2011, III R 72/07, BFHE 233, 449, BStBl II 2011, 974, zu Unterhaltsleistungen des Kindes an den eigenen Ehegatten; BFH, Urteil vom 09.02.2012, III R 73/09, BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463, zu Unterhaltsleistungen des Kindes an eigene Kinder).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 72/07

    Kindergeld für ein verheiratetes Kind - Keine einkünftemindernde Berücksichtigung

    Auszug aus FG Münster, 12.01.2023 - 14 K 763/21
    Der BFH hat bereits zu dem nach früherer Rechtslage für nichtbehinderte Kinder geltenden Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. entschieden, dass Unterhaltsleistungen des Kindes für den Ehegatten und eigene Kinder nicht einkünfte- und bezügemindernd zu berücksichtigen sind (vgl. BFH, Urteil vom 07.04.2011, III R 72/07, BFHE 233, 449, BStBl II 2011, 974, zu Unterhaltsleistungen des Kindes an den eigenen Ehegatten; BFH, Urteil vom 09.02.2012, III R 73/09, BFHE 236, 407, BStBl II 2012, 463, zu Unterhaltsleistungen des Kindes an eigene Kinder).
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